Safer Use in Clubs und Gaststätten entkriminalisieren
Eine weitere Folge bei #freiheitohnedruck in der Rubrik #entkriminalisierung
Welche Auswirkungen hat eine Entkriminalisierung von Personen, die illegale Drogen nehmen, auf Clubs und Bars? Denn nach § 29 BtmG gilt auch das Verschaffen einer „Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln“ als Straftat. Anschließend an die Entkriminalisierungskampagne von #mybrainmychoice geht Dirk auf die fünfte der 13 Forderungen ein. Wie immer präsentiert er die Forderung im Wortlaut und gibt dann seine eigene Meinung wieder.
Link zur Kampagne: www.entkriminalisierung.info
§29 BtmG: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html
BtmG auf drugcom: https://www.drugcom.de/drogenlexikon/buchstabe-b/betaeubungsmittelgesetz/
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Oder habt ihr als Ordnungshüter_in sogar mal selbst kontrolliert? Wir sind wie immer total gespannt auf eure Meinung und Kommentare! Schreibt uns gerne über unsere Kanäle auf Facebook, Instagram, YouTube, auf unserem Blog freiheitohnedruck.de oder per E-Mail unter freiheitohnedruck@www.ludwigsmuehle.de
Wir möchten „Freiheit ohne Druck“ langfristig erhalten und ausbauen. Aber damit wir das können, brauchen wir eure Unterstützung. Das geht jetzt auf betterplace.org: https://www.betterplace.org/de/projects/109123?utm_campaign=user_share&utm_medium=ppp_stats&utm_source=Link
Schaut doch mal gerne vorbei und spendet ein paar Euro, wenn ihr könnt. Und sagt es weiter. DANKE!
Und nicht zuletzt: Lasst doch gerne einen Daumen nach oben und ein Abo da. Und bitte bewertet uns bei Spotify und Apple-Podcasts! Tut nicht weh, hilft uns aber unheimlich, besser gefunden zu werden.
Dankeschön!