Entkriminalisierung #7
Welche Auswirkungen hat eine Entkriminalisierung von Personen, die illegale Drogen nehmen, auf Clubs und Bars? Denn nach § 29 BtmG gilt auch das Verschaffen einer „Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln“ als Straftat. Anschließend an